Private Krankenversicherungen Lexikon



Private Krankenversicherungen PKV

Eine private Krankenversicherung, auch gern nur als PKV bezeichnet, kann im Prinzip jeder abschließen. Bei Arbeitern und Angestellten ist jedoch der Beitritt davon abhängig, ob die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird.

Im Jahr 2007 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 47.700 € im Jahr oder 3.995 € pro Monat und darf nicht unterschritten werden. Es ist es erst ab dieser jährlichen bzw. monatlichen Einkommenshöhe möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Um als Arbeitnehmer in die PKV bzw. in private Krankenversicherungen aufgenommen zu werden, muss man 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben, sonst erfüllt man leider nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in die PKV. Freiberufler, Selbstständige und Beamte bzw. Vorstände haben es da deutlich leichter.

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung muss daher gut überlegt sein und sollte den Versicherten Vorteile bringen. Der bedeutendste Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist, dass Sie den Leistungsumfang ihrer Versicherung individuell auf ihre Vorstellungen anpassen können. Jedoch sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht aus Kostengründen zu wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Vorausetzung dafür ist, die benötigten Leistungen möglichst genau abzuwägen. Zu den weiteren Möglichkeiten zählt außerdem die freie Arzt und Krankenhauswahl (z. B. Einzelzimmer). Bei Medikamenten und Heilmitteln müssen Sie keine Zuzahlungen tätigen, außer der eventuell anfallenden jährlichen Selbstbeteiligung.

Naturheilverfahren werden erstattet und bei Brillen und Kontaktlinsen gibt es eine anteilige Erstattung. Für einen hochwertigen Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung bis zu 80 % der Kosten. Bei nicht genutzter Leistung gibt es eine hohe Beitragszurückerstattung. Die Beiträge richten sich nicht nach ihrem Einkommen und so können Sie auch gegebenenfalls Einsparungen machen. Unter Berücksichtigung ihres Versicherungsschutzes, des Gesundheitszustandes und des Eintrittsalters wird ihr Beitrag individuell ermittelt. Wenn Sie jedoch wieder von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, ist dies meistens nur in Ausnahmefällen möglich, da die gesetzliche Versicherung Sie oft nicht mehr annimmt.

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